PERSÖNLICHE ANGABEN

Fülle den Fragebogen aus und erhaltet eure maßgeschneiderte Checkliste.

ONLINE FORMULAR

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BEGINNE MIT PARTNER 1

Bevor ihr dieses Online-Formular ausfüllt, stellt sicher, dass ihr euer gültiges Reisedokument und evt. euren Aufenthaltstitel zur Hand habt. Einige Informationen aus diesen Dokumenten werden benötigt, um das Formular korrekt auszufüllen. Bitte beantwortet die nachstehenden Fragen wahrheitsgemäß.

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Name von PARTNER 1
Name von PARTNER 1
+
Über welches gültige Reisedokument verfügt Partner 1?
Über welches gültige Reisedokument verfügt Partner 1?
Hat Partner 1 ebenfalls einen gültigen Reisepass?
Der Tag der Einreise und Ausreise aus dem Schengenraum müssen als ganze Tage mitgezählt werden! Siehe die Stempel im Reisepass.
Wie viele Einreisen sind erlaubt in das Schengengebiet?
Siehe das Schengenvisum unter "TYPE" im Reisepass.
An welcher Stelle ist die Fiktionsbescheinigung angekreuzt?
Welchen Familienstand hat PARTNER 1?
Hat PARTNER 1 eine aktuelle Ledigkeitsbescheinigung?
Diese darf nicht älter sein als max. 3 Monate.
Registrierte Meldeadresse muss angegeben werden.

ANGABEN VON PARTNER 2 EINTRAGEN

Name von PARTNER 2
Name von PARTNER 2
+
Über welches gültige Reisedokument verfügt Partner 2?
Über welches gültige Reisedokument verfügt Partner 2?
Hat Partner 2 ebenfalls einen gültigen Reisepass?
Der Tag der Einreise und Ausreise aus dem Schengenraum müssen als ganze Tage mitgezählt werden! Siehe Reisepass.
Wie viele Einreisen sind erlaubt in das Schengengebiet?
Siehe Schengenvisum unter "TYPE" im Reisepass.
An welcher Stelle ist die Fiktionsbescheinigung angekreuzt?
Welchen Familienstand hat PARTNER 2?
Hat Partner 2 eine aktuelle Ledigkeitsbescheinigung?
Die Ledigkeitsbescheinigung darf nicht älter sein als max. 3 Monate.
Registrierte Meldeadresse muss angegeben werden.

ANGABEN ZU EURER BEZIEHUNG

Wohnt Ihr zusammen und habt die gleiche Meldeadresse?
Seit wann lebt Ihr zusammen?
Habt Ihr gemeinsame Kinder?
Ist der Name des Vaters in der Geburtsurkunde/n des Kindes / Kinder eingetragen?
Gemeinsame Kinder können nur nachgewiesen werden, wenn beide Elternteile mit korrekten Daten in der Geburtsurkunde des Kindes vermerkt sind.
Habt Ihr euch schon mal persönlich getroffen?
Wie lange kennt Ihr euch schon?
Wir bestätigen hiermit korrekte Angaben gemacht zu haben.

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